Die gesetzlichen Grundlagen für die Kostenübernahme einer heilpädagogischen Behandlung sind im Sozialgesetzbuch festgelegt.
Schulkinder, Jugendliche und junge Volljährige, bei denen eine Behinderung vorliegt oder die von einer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Hilfe und Förderung.
Bei einem ausführlichen und vertraulichen Gespräch können die Fragen der Kostenübernahme durch den öffentlichen Kostenträger (Jugendamt, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe) besprochen
werden. Ein Eigenanteil der Behandlungskosten wird von den Kostenträgern nicht verlangt. Selbstverständlich bin ich auf Wunsch auch gerne bei der Beantragung behilflich. Natürlich ist dieses
Angebot für Sie kostenlos.
Leider muss ich darauf hinweisen, dass eine Kostenübernahme nur nach einer aktuellen fachärztlichen Diagnostik beim Jugendamt möglich ist. da die Beantragung bei der Stadt Wuppertal
gelegentlich problematisch ist, biete ich gerne meine Hilfe an.
Eine private Kostenübernahme ohne Einschaltung der öffentlichen Kostenträger ist ebenfalls möglich.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich an, damit ich bei einem unverbindlichen Gespräch Ihre Fragen beantworten kann.